Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO

Das Land Vorarlberg informiert Sie, zu welchen Zwecken Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verarbeitung beruht und an welche Empfänger Ihre Daten gegebenenfalls weitergeleitet werden.
Personalverwaltung des Landes Vorarlberg
Zweck der Verarbeitung
Verarbeitung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis zum Land Vorarlberg in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Land Vorarlberg besoldeten Personen (wie z.B. von Landesbeamten, Landesangestellten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und Funktionären) sowie von Volontären (ohne Entgeltbezug) zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen, statistischer Auswertungen und der Zurverfügungstellung von Jobrädern.
Rechtsgrundlagen
Landesbedienstetengesetz 1988 (LBedG 1988), LGBl.Nr. 1/1988 idgF, und Landesbedienstetengesetz 2000 (LBedG 2000), LGBl.Nr. 50/2000 idgF, samt den darauf basierenden Verordnungen; landesrechtliche Vorschriften über das Personalvertretungsrecht, über die Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof sowie dem Volksanwalt vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landesebene; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl.Nr. 189/1955 idgF; Beamten-Krankenund Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967 idgF; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl.Nr. 400 idgF; Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG), BGBl.Nr. 221 idgF; Karenzurlaubsgeldgesetz, BGBl.Nr.
359/1974 idgF; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl.Nr. 144 idgF; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl.Nr. 64/1997 idgF; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl.Nr. 22/1970 idgF; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl.Nr. 22/1974 idgF; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl.Nr. 142/1969 idgF; Pensionskassengesetz (PKG), BGBl.Nr. 281/1990 idgF; E-GovernmentGesetz (E-GovG), BGBl.Nr. 10/2004 idgF; Betriebliches Mitarbeiterund Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl.Nr. 100/2002 idgF.
Kategorien personenbezogener Daten
Es werden Daten aus den Kategorien Identifikation, Dienstkarte, Vorbildung, dienstliche Stellung, Arbeitszeit, Personalentwicklung, besoldungsrechtliche Stellung, Nebenbezüge und Sonstiges verarbeitet (siehe ab Seite 5).
Empfängerkategorien
– Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind
– Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung und Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen
– Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen
– Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen
– Finanzämter
– Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand
– Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses
– Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen
– Mitversicherte
– Pensionskassen
– Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht)
– Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß
§§ 8 und 8a BEinstG
– Wahlvorstand und Wahlkommissionen nach dem Landes-Personalvertretungsgesetz
– Öffentliche Stellen, die an Ernennungsund Auszeichnungsakten beteiligt sind
– Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften
– Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z. B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehrund Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle
– Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z. B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der ArbeiterkammerWahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998)
– Organisationseinheiten und Einzelpersonen, die in dienstund/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung oder auf Grund interner Richtlinien mitzuwirken haben (z. B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden)
– Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat
– Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat
– Rechnungshof z. B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG
– Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen
– Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
– Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG
– Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen
– Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz
– Bundesanstalt „Statistik Österreich“
– Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988
– Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG
– Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens)
– Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens)
– Disziplinaranwalt und -anwältin
– Disziplinarbehörden
– Gesetzliche Vertreter und Sachwalter
– Veröffentlichung im Internet
– Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten.
– Externer Dienstleister, der die Konzession für die Abwicklung im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Jobrads hat
– Händler für das Jobrad aus dem vom Konzessionär zur Verfügung gestellten Händlernetz
– Versicherungsgesellschaft für das Jobrad
Kriterien für die Speicherdauer
Personenbezogene Daten sind dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme anzubieten, sobald sie für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Es sei denn, die Anbietung kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Beurteilt sie das Vorarlberger Landesarchiv als Archivgut, sind ihm die Daten im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Rechte der betroffenen Person
Sie haben das Recht auf Auskunft: Sie können eine Bestätigung darüber verlangen, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten. Gegebenenfalls besteht auch ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Bestätigung der Identität
Bei Geltendmachung der oben genannten Rechte ersuchen wir Sie um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Im Zweifel können wir zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern. Dies dient dem Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre.
Beschwerderecht
Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können. Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu beschweren.
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. vertraglich vorgeschrieben, für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens erforderlich. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Dienstgeber Land Vorarlberg ihr Beschäftigungsverhältnis nicht ordnungsgemäß abwickeln und seinen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihren personenbezogenen Daten haben, können Sie den Verantwortlichen oder die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landes Vorarlberg kontaktieren.
Verantwortlicher
Bezeichnung: Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung PrsP-Personal
Straße: Römerstraße 15
PLZ, Ort: 6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511-0
E-Mail-Adresse: land@vorarlberg.at
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Straße: Römerstraße 15
PLZ, Ort: 6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511-0
E-Mail-Adresse: dsba@vorarlberg.at
Kategorien personenbezogener Daten
Identifikation:
– Ordnungszahl
– Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)
– Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)
– Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Sozialversicherung (SV)
– Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)
– Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)
– Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)
– Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Organwalters (§ 13 Abs. 1 E-GovG)
– Name
– Frühere Namen (Namensteile)
– Geburtsdatum
– Geburtsort und -land
– Staatsangehörigkeit
– Geschlecht
– Personenstand
– Anschrift
– Wohnsitz
– Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments
– Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)
– Name, Sozialversicherungsnummer des (Eheoder eingetragenen) Partners
– Staatsangehörigkeit des (Eheoder eingetragenen) Partners
– Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes
– Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)
– Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter
Dienstkarte:
– Dienstbzw. Personalnummer
– Lichtbild des Betroffenen
– Gültigkeit der Dienstkarte
– Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes
– (Eingescanntes Bild der) Unterschrift
– Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers
– Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers und in Vertragsgaststätten
Vorbildung:
– Vorbildung
Dienstliche Stellung:
– Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung
– Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)
– Vordienstzeiten inkl. Versicherungsdatenauszug
– Vorrückungsstichtag, Stichtag zur Erlangung der Dienstalterszulage
– Urlaubsstichtag
– Basisdatum für Dienstjubiläum
– Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion
– Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion
– Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)
– Daten der Beschäftigungsbewilligung
– Sonstige Laufbahndaten
– Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen
– Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit
– Weitere Dienstbehörden/Personalstellen
– Ort (Dienststelle) der Verwendung
– Telefonund Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
– Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich
– Arbeitsplatzwertigkeit
– Leistungsfeststellung
– Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften
– Sicherheitsüberprüfung, Verlässlichkeitsprüfung
– Nebentätigkeit
– Nebenbeschäftigung
Arbeitszeit:
– Daten zur Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)
– Arbeitszeiterfassung
– Krankenstände
– Krankenhausaufenthalt (z. B. gemäß § 58 B-KUVG)
– Dienstfreistellungen (z. B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)
– Unentschuldigte Abwesenheiten
– Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube
– Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst
– Voraussichtlicher Entbindungstermin
– Dienstliche Ausund Weiterbildung
– Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen
– Daten zu Dienstreisen
– Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
Personalentwicklung:
– Ausbildungsdaten inkl. Ziel, Zweck und Erfolg einer Ausbildung bzw. eines Coachings
Besoldungsrechtliche Stellung:
– Sozialversicherungsnummer
– Monatsbezug/Monatsentgelt/Lehrlingsentschädigung
– Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis
– Besoldungsrechtliche Einstufung
– Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z. B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)
– Betriebliche Vorsorge:
* BVK-Leitzahl
* BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)
* Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)
* Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)
* Eingezahlter Betrag an BV
* BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)
* Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus
* Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer
* Abmeldegründe (z. B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)
– Pensionskasse:
* Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe
* Beitragsleistung (z. B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)
* Staatliche Prämienförderung (z. B. Antrag, Unterschriftsdatum)
* Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z. B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)
– Schwerarbeitszeiten
– Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z. B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)
– Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z. B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)
– Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)
– Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution
– Lohnkonto (Lohnzettelwerte)
– Bankverbindung
– Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)
– Refundierungen (z. B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger
– Bezugsvorschüsse
– Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z. B. Dienstwohnung)
– Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG)
– Pensionskonto öffentlich-rechtlicher Bediensteter (eingezahlte Beiträge, Teilgutschrift, Gesamtgutschrift)
Nebenbezüge:
– Nebenbezüge und sonstige Geldleistungen (z. B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Fahrtkostenzuschuss)
Sonstiges:
– Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und -behelfe
– Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren
– Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (z. B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)
– Disziplinarangelegenheiten (z. B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)
– Kostenstellenu nd Produktdaten (Leistungs und Kostenrechnung)
Amt der Vorarlberger Landesregierung
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